Friedhofszwang (Deutschland)
Der Friedhofszwang ist die in Deutschland geltende Pflicht, sterbliche Überreste — auch Asche aus einer Einäscherung — ausschließlich auf einem zugelassenen Friedhof oder in einer staatlich genehmigten alternativen Bestattungsform zu bestatten. Er prägt rechtlich, was im Trauer-Schmuck und Erinnerungs-Kontext mit Asche überhaupt möglich ist.